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Zürich, 20 Minuten, 31.3.2001
Anklage gegen kosovarische Zeitungsredaktion
Das Bundesamt für Polizei (BAP) reichte am Donnerstag bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eine Anzeige ein. Es gebe genug Anhaltspunkte, dass mögliche Verstösse gegen die Anti-Rassismusstrafnorm vorlägen, sagte BAP-Sprecherin Danièle Bersier. Die Schweizer Behörden wollten allerdings vorerst nicht einschreiten. Jürg Bühler vom BAP hatte erklärt, dass die Aussagen der "Bota Sot" aus Sicht des Staatsschutzes zwar zu Besorgnis Anlass gäben. "Doch das heisst leider nicht, dass wir auch berechtigt sind einzugreifen". Nach Auffassung der Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) ist die Verletzung von Artikel 261bis der Antirassismusstrafnorm gegeben. In Artikel 261bis werden Hetze und Verleumdung von Personen und Personengruppen unter Strafe gestellt. Weil es sich um ein Offizialdelikt handle, müssten laut EKR die Behörden des Kantons Zürich handeln.
"Bota Sot" ("Welt heute") ist die auflagenstärkste Zeitung im Kosovo. Die Auflage der siebenmal wöchentlich erscheinenden Zeitung beträgt maximal zwischen 70 000 und 120 000 Exemplaren. In der Schweiz werden täglich 7000 Exemplare durch die Kiosk AG und Naville SA vertrieben. Gedruckt wird die Zeitung in Deutschland, Kosovo und den USA. Redaktionen befinden sich in Zürich, Pristina, Tirana, New York und Mazedonien.
Die Medienkommission der OSZE im Kosovo hat die Zeitung mehrfach gebüsst. Am
1. Dezember 2000 verhängte die Kommission wegen Verstosses gegen
journalistische Ethik eine Busse von 19 000 Franken. QUELLE: sda
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